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Liebe Archivierungskünstler und Dokumentenjongleure,

starten Sie gesetzeskonform ins Jahr 2024: Wir führen Sie durch das Labyrinth der aktuellen Aufbewahrungsfristen, damit Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite bleibt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
• Buchungsgrundlagen: 10 Jahre aufbewahren
• Andere Dokumente: 6 Jahre aufbewahren.

Bitte beachten Sie, dass die Aufbewahrungsfrist mit dem Kalenderjahr beginnt, in dem das jeweilige Dokument empfangen, erstellt oder zuletzt bearbeitet wurde.
Dementsprechend können Sie folgende Unterlagen im Jahr 2024 vernichten:

Unterlagen, die unter die 10-Jahres-Frist fallen und bis zum 31. Dezember 2013 erstellt wurden:

• Quittungen
• Kassenberichte
• alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen
• Kontoauszüge
• Auftragsbestätigungen
• Lieferscheine
• Kassenbücher
• Rechnungseingangs- und -ausgangsbücher
• Jahresabschlüsse
• Kalkulationen
• Inventare
• Darlehensunterlagen

Bitte beachten Sie jedoch die Ausnahme:
Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt nur unter der Voraussetzung, dass es einen bestandskräftigen Steuerbescheid gibt. Im Streitfall oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollten Unterlagen nicht nach Ablauf der Frist vernichtet werden. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Experten beraten.

Für eine effiziente elektronische Archivierung Ihrer Daten empfehlen wir die Nutzung der Handwerksoftware kpw-bnWin.net. Dadurch können Sie Ihre Daten schnell, strukturiert und garantiert wieder auffindbar ablegen und ggf. zusätzlich in einer Cloud sichern. Dies ermöglicht Ihnen eine rechtskonforme Aufbewahrung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie eine einfache Nachverfolgung und Verfügbarkeit aller Unterlagen bei Bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der IT+S GmbH